Erläuterungen zur Antragstellung

Erläuterungen zur Antragstellung

(Das Gesamtdokument finden Sie hier.)

1. Für welche Projekte gelten diese Erläuterungen?

Diese Erläuterungen gelten für Anträge zur Förderung von folgenden Projektarten:

  • entwicklungspolitische Projekte mit einer Fördersumme von mehr als 5.000 €
  • andere Projekte (Umweltprojekte, fachübergreifende Projekte etc.) mit einer Fördersumme von mehr als 2.500 €

Förderanträge für entwicklungspolitische Projekte mit einer Fördersumme bis zu 5.000 Euro stellen Sie bitte bei Engagement Global, Außenstelle Düsseldorf. Nähere Informationen finden Sie hier:

Förderanträge für andere Projekte mit einem Fördervolumen bis zu 5.000 € sind (unter bestimmten weiteren Bedingungen) Kleinprojekte. Hierfür gilt ein etwas vereinfachtes Verfahren. Bitte beachten Sie dazu unsere besonderen Erläuterungen zur Förderung von Kleinprojekten.

Bitte beachten Sie bei Ihrer Antragstellung auch unsere Förderrichtlinien.
Zusatzregelungen gelten für die Förderung von Fassadenbilder, von Begegnungsreisen mit ausländischen Gästen sowie für Organisationsentwicklungs-Projekten.

2. Informationen und Dokumente zu Ihrer Organisation

Bitte schicken Sie uns mit Ihrem Förderantrag die von uns benötigten Grunddaten („Stammdaten“) Ihrer Organisation. Bitte benutzen Sie dafür unser Formblatt.
Das Dokument muss von den für Ihre Organisation gerichtlich und außergerichtlich vertretungsberechtigten Personen unterzeichnet werden.
Außerdem benötigen wir Kopien folgender Dokumente:

  • aktuelle Satzung Ihrer Organisation
  • letzter verabschiedeter Finanzbericht oder Jahresabschluss, aus dem die Finanzierung der Arbeit der Organisation und die Mittelverwendung in wesentlichen Zügen hervorgeht
  • Auszug aus dem Vereinsregister, der die aktuelle Besetzung Ihres Vorstandes und die Vertretungsberechtigung wiedergibt, oder falls Ihre Organisation eine andere Rechtsform als die eines eingetragenen Vereins hat, ein entsprechendes Dokument
  • Bestätigung Ihrer Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid des Finanzamts)


Achtung! Zwischen dem letzten Jahr der Steuerbefreiung und dem laufenden Jahr dürfen nicht mehr als vier Jahre vergangen sein. Maßgeblich ist nicht das Ausstellungsdatum des Freistellungsbescheids sondern der Bezugszeitraum der Steuerbefreiung.

Besondere Regelungen gelten hier für Kirchengemeinden und Körperschaften öffentlichen Rechts in NRW. Bei Bedarf fragen Sie uns.

Die Bearbeitung Ihres Antrages kann erst aufgenommen werden, wenn uns diese Dokumente und die eigentlichen Antragsunterlagen vollständig vorliegen.