Erläuterungen zur Antragstellung für Umwelt-Kleinprojekte

Das Gesamtdokument finden Sie hier.

Förderanträge für entwicklungspolitische Projekte mit einem Fördervolumen bis zu 5.000 €:
Bitte stellen Sie Ihren Förderantrag beim Regionalen Zentrum von InWEnt in Düsseldorf. Nähere Informationen finden Sie hier:

Für Umwelt-Kleinprojekte (Fördersumme bis 2.500 €) können bei uns mit einem vereinfachten Verfahren Fördermittel beantragt werden. Selbstverständlich müssen auch diese Kleinprojekte unseren satzungsmäßigen Förderzwecken und unseren Förderrichtlinien entsprechen. Anträge zur Förderung von Umwelt-Kleinprojekten müssen uns mindestens acht Wochen vor Projektbeginn vorliegen.

Darüber hinaus gelten folgende zusätzliche Bedingungen für Kleinprojekte:

  • Die Fördersumme beträgt maximal 2.500 €.
  • Aufwandsentschädigungen oder Honorare für Personaleinsätze dürfen nicht mehr als 300 € betragen.
  • Für die Projektverwaltung können maximal 100 € pauschal anerkannt werden (Verwaltungskostenpauschale).
  • 20% der Kosten müssen durch Eigenleistungen aufgebracht werden (eigene Finanzmittel, valorisierbare eigene Sachleistungen oder ehrenamtliche Arbeit).
Wenn eine dieser Zusatzbedingungen nicht erfüllt ist, haben Sie immer noch die Möglichkeit, eine Förderung nach dem normalen Verfahren zu beantragen.

1. Informationen und Dokumente zu Ihrer Organisation

Schicken Sie uns bitte mit Ihrem Förderantrag die von uns benötigten Grunddaten Ihrer Organisation („Stammdaten“): Adress- und Kommunikationsdaten, Vertretungsberechtigung, Finanzverantwortlichkeit, etc.
Bitte benutzen Sie dafür unser Formblatt.

Außerdem benötigen wir Kopien folgender Dokumente:

  • der aktuellen Satzung Ihrer Organisation
  • der Bestätigung Ihrer Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid des Finanzamts).

Achtung! Zwischen dem letzten Jahr der Steuerbefreiung und dem laufenden Jahr dürfen nicht mehr als vier Jahre
vergangen sein. Maßgeblich ist nicht das Ausstellungsdatum des Freistellungsbescheids sondern der Bezugszeitraum der
Steuerbefreiung (der Zeitraum, für den das Finanzamt die Steuerbefreiung bestätigt hat).

Besondere Regelungen gelten hier für Kirchengemeinden und Körperschaften öffentlichen Rechts in Nordrhein-Westfalen.
Bei Bedarf fragen Sie uns.