Hinweise zur Öffentlichkeitsarbeit

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(Das Gesamtdokument finden Sie hier.)

 

Aus den Förderrichtlinien der Stiftung (Abschnitt 11. Öffentlichkeitsarbeit)

11.1  In seiner Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im geförderten Projekt weist der Projektträger auf die Förderung durch die Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen in hervorgehobener Form hin.

11.2   Zu öffentlichkeitswirksamen Anlässen erhält die Stiftung Gelegenheit zur Teilnahme mit eigenen Beiträgen.

11.3   Berichtet die Presse oder berichten andere Medien über das geförderte Projekt, so sendet der Projektträger der Stiftung jeweils kurzfristig den Artikel bzw. benachrichtigt sie über den Sendeplatz und –zeitpunkt.

11.4  Bei Veranstaltungen, Ausstellungen wird auf Plakaten, Einladungen, Programmheften und ggf. Katalogen mit der Wort-Bild-Marke der Stiftung auf die Förderung hingewiesen.

11.5  Der Projektträger erklärt sich bereit, die Werbung der Stiftung zu unterstützen.

 


 

Die von der Stiftung vergebenen Fördermittel sind öffentliche Mittel. Deshalb hat die Stiftung das Interesse, dass ihre Förderung auch öffentlich wahrgenommen wird.

Die folgenden Hinweise geben nähere Erläuterungen, wie diese Verpflichtung der Projektträger erfüllt werden soll.


Allgemeines

Grundsätzlich muss bei allen öffentlichen Aktivitäten des Projektes und in allen Medien, die der Öffentlichkeitsarbeit des Projektes dienen, auf die Förderung durch die Stiftung hingewiesen werden.
Der Hinweis auf die Förderung durch die Stiftung muss immer mit ihrer Wort-Bild-Marke (Logo mit Namenszug) erfolgen.

Aus dem Förderhinweis muss deutlich werden, dass die Stiftung die Förderinstitution ist und nicht der Projektträger oder ein Kooperationspartner, der mit in der operativen Verantwortung für die Projektdurchführung steht. Das bedeutet, es soll heißen:

Gefördert durch die

sue-logo

oder

Mit freundlicher Unterstützung durch die

sue-logo

Der Förderhinweis muss an hervorgehobener Stelle erfolgen. Was das für verschiedene Medien der Öffentlichkeitsarbeit bedeutet, wird im Folgenden erläutert.


Websites

Der Förderhinweis muss auf der Hauptseite des projektbezogenen Seitenbereiches oder einer separaten projektbezogenen Website stehen.

Wird auf der Hauptseite des Projektträgers auf projektbezogene Seiten verwiesen, so soll die Förderung nach Möglichkeit zusätzlich auch in diesem Verweis erwähnt werden.