Hinweise zum Verwendungsnachweis

Achtung, öffnet in einem neuen Fenster. PDFDrucken

Unsere Fördermittel sind öffentliche Mittel, über deren Verwendung wir Rechenschaft ablegen müssen. Zugleich müssen wir eine genaue Rechenschaftslegung von den Organisationen verlangen, die von uns für ihre Projekte Fördermittel bekommen.

Aus den Förderrichtlinien der Stiftung

Unsere Förderrichtlinien schreiben vor, dass Sie als Projektträger uns die vertragsgemäße Mittelverwendung durch Sachberichte und Projektabrechnungen nachweisen müssen. Die Projektabrechnungen müssen den Angaben in Ihrer Buchhaltung entsprechen. Wir prüfen Ihre Abrechnung. Nur die von uns anerkannten Nachweise und Belege können von uns berücksichtigt werden.
Die Stiftung kann eine Förderzusage (auch rückwirkend) widerrufen und die Fördermittel zurückfordern, wenn Sie

  • die Förderzusage durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt haben
  • die beabsichtigten Projektergebnisse nicht erreichen können
  • die beschafften Gegenstände nicht (oder nicht mehr) für den vorgesehenen Zweck verwenden
  • die überwiesenen Fördermittel nicht innerhalb von zwei Monaten für fällige Zahlungen des Projektes verwenden
  • mögliche Förderauflagen nicht erfüllen
  • Verwendungsnachweise nicht innerhalb der gesetzten Frist vorlegen
  • sonstige Mitteilungspflichten nicht erfüllen.

Mit diesen Hinweisen möchten wir Ihnen bei der Erstellung des Verwendungsnachweises helfen. Falls Sie darüber hinaus noch Fragen haben, zögern Sie nicht, uns anzusprechen:
Tel.: 0228 - 24 33 50 oder per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. .

 

Zwischenverwendungsnachweise und Endverwendungsnachweise

Projekte mit einer Laufzeit bis zu neun Monaten

Bei diesen Projekten müssen Sie am Ende einen Endverwendungsnachweis erstellen.
Der Endverwendungsnachweis soll spätestens drei Monate nach Projektende bei uns vorliegen.