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Was bedeutet Gemeinnützigkeit?


Jede Körperschaft kann gemeinnützig sein, dass heißt unter anderem davon befreit werden, Umsatzsteuer bzw. Körperschafts- oder Gewerbesteuer zu entrichten, wenn sie bestimmte formale Voraussetzungen erfüllt und ihre tatsächliche Geschäftsführung darauf ausrichtet. Körperschaften sind beispielsweise der Verein, die GmbH, oder die Stiftung. Regelungen zur Steuerbegünstigung finden sich in der Abgabenordnung (AO) des Bundes in den Paragraphen 51 bis 68
Gemeinnützigkeit wird umgangssprachlich synonym für Steuerbegünstigung verwendet. Diese umfasst "Gemeinnützige Zwecke" (§ 52 AO), "Mildtätige Zwecke" (§ 53 AO) und "Kirchliche Zwecke" (§ 54 AO). Die Steuerbegünstigung beinhaltet nicht nur Vorteile, sondern auch zusätzliche Nachweispflichten und steuerliche Risiken. Rechtzeitige kompetente Beratung durch spezialisierte Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ist zu empfehlen.
Die Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen kann nur gemeinnützige Körperschaften fördern. Als Nachweis dient eine beglaubigte Kopie des aktuell gültigen so genannten Freistellungsbescheides des zuständigen Finanzamtes.