(Foto: Foto-Ruhrgebiet)

Compliance und Transparenz

Compliance-Regeln

Die Compliance-Regeln der Stiftung sind gemäß Beschluss des Stiftungsrates vom 9. November 2017 zum Januar 2018 in Kraft getreten. Die Grundsätze basieren auf den in der Satzung, den Förderrichtlinien und anderen in Dokumenten der Stiftung festgelegten Vorgaben sowie allgemeinen Grundsätzen guter Stiftungspraxis, wie sie beispielsweise vom Bundesverband Deutscher Stiftungen empfohlen werden. Die den Grundsätzen zugeordneten Regeln sollen sicherstellen, dass alle Vorgaben der Stiftungsdokumente und Beschlüsse der Gremien zu jeder Zeit eingehalten werden und Chancengleichheit der Antragsteller sowie Transparenz der Entscheidungsfindung gewährleistet sind.

Die Compliance-Regeln finden Sie hier als PDF-Dokument: Compliance-Regeln

Transparenz

Die Stiftung orientiert sich an den durch die „Initiative Transparente Zivilgesellschaft“ entwickelten Selbstverpflichtungen zur Transparenz. Wir veröffentlichen deshalb hier Informationen über die Ziele der Stiftung, die Herkunft der finanziellen Mittel, wie sie verwendet werden und wer darüber entscheidet.

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen
Kaiser-Friedrich-Str. 13
53113 Bonn

Die Stiftung wurde 2001 von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen gegründet.

2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen und der Arbeit der Stiftung

Die Stiftung ist eine gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts, die zuständige Stiftungsaufsicht ist die Bezirksregierung Köln.

Die Stiftung ist dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, dem Gedanken der Einen Welt, der Menschenwürde und der nachhaltigen Entwicklung verpflichtet, und sie will zur Umsetzung der 2030-Agenda der Vereinten Nationen beitragen. Sie unterstützt gemeinnützige Organisationen insbesondere durch Projektberatung und -förderung.

Satzung

Geschäftsordnung

Leitlinien zur Stiftungsarbeit

Fördervertragsbedingungen

3. Angaben zur Steuerbegünstigung

Die Stiftung ist als gemeinnützige Körperschaft anerkannt. Der letzte Freistellungsbescheid (2015 bis 2017) wurde am 11.10.2019 durch das Finanzamt Bonn-Innenstadt ausgestellt.

4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger

Die Stiftungsarbeit wird von zwei Gremien gelenkt, dem Stiftungsrat und dem Vorstand. Für die operative Umsetzung ist die in Bonn angesiedelte Geschäftsstelle verantwortlich.

Der Stiftungsrat umfasst bis zu 24 Mitglieder, Stiftungsratsvorsitzender ist der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen, Hendrik Wüst.

Mitglieder des Stiftungsrats

Der Vorstand setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen,
Vorstandsvorsitzender ist Karsten Möring.

Mitglieder des Vorstands

Geschäftsführerin ist Christiane Overkamp.

5. Tätigkeitsbericht

Seit 2008 veröffentlichen wir jährlich einen umfangreichen Bericht über die Arbeit unserer Stiftung. Im Zentrum stehen Beschreibungen aller im jeweiligen Jahr begonnenen Förderprojekte. Außerdem informieren wir über die Finanzen und Gremien der Stiftung.

Jahresberichte seit 2008

6. Personalstruktur

In der Geschäftsstelle arbeiten neben der Geschäftsführerin zehn weitere Personen. Von diesen sind zwei studentische Aushilfen befristet beschäftigt, eine geringfügig Beschäftigte arbeitet als Reinigungskraft.

Mitarbeitende

7. Herkunft und Verwendung der Mittel

Die Stiftung wurde vom Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2001 satzungsgemäß mit einem Stiftungskapital von 10 Millionen DM ausgestattet, im selben Jahr hat das Land Nordrhein-Westfalen der Stiftung weitere Mittel in Höhe von 8,2 Millionen DM  als Zustiftung überlassen. Dieses Vermögen ist ungeschmälert zu erhalten.

Ihre Fördertätigkeit finanziert die Stiftung aus einer jährlichen Zuweisung des Landes Nordrhein-Westfalen, die vom Landtag mit dem Landeshaushalt beschlossen wird. Die Gelder stammen aus zwei Quellen: aus an das Land abgeführten Glücksspielerlösen der Landeslottogesellschaft sowie aus Steuermitteln. Weitere Informationen zur Mittelherkunft und ihrer Verwendung finden Sie in den Jahresberichten der Stiftung.

Alle Kapitalanlagen der Stiftung werden nach einer vom Vorstand beschlossenen Anlagerichtlinie vorgenommen. Die Anlagestrategie für das Gesamtvermögen ist darauf ausgerichtet, eine möglichst große Sicherheit bei angemessener Rentabilität und hoher Verfügbarkeit des Kapitals zu erreichen. Die Stiftung verfolgt grundsätzlich eine defensive Anlagestrategie. Im Einklang mit dem Stiftungszweck werden bei der Auswahl von Kapitalanlagen Nachhaltigkeitskriterien gleichberechtigt zu den klassischen Zielen der Geldanlage – Sicherheit, Rendite und Liquidität – einbezogen. Dabei orientiert sich die Stiftung weitgehend am Nachhaltigkeitsfilter der Bank für Kirche und Diakonie als einem der führenden Institute im Bereich nachhaltiger Finanzanlagen. Im Sinne der 2030 Agenda der Vereinten Nationen und der Globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung berücksichtigt dieser Filter ökologische, ethische und soziale Aspekte der Nachhaltigkeit. Ein wachsender Anteil des Gesamtvermögens wird diesen Kriterien entsprechen angelegt, mittelfristig wird ein Anteil von mindestens 80% angestrebt.