Antrags-
berechtigung

Ist meine Organisation antragsberechtigt?

Die Stiftung muss sicherstellen, dass Ihre Organisation berechtigt ist, Fördergelder zu beantragen. Seit Juli 2023 ist diese Prüfung eine Voraussetzung für die Antragstellung. Das gilt auch für Projektträger, die bereits gefördert werden oder wurden:

  • Sie müssen die erforderlichen Unterlagen vor der Antragstellung einreichen.
  • Wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen für die Prüfung der Antragsberechtigung eingereicht haben, prüfen wir die Dokumente zeitnah und werden Sie in der Regel innerhalb von 14 Tagen über Ihre Antragsberechtigung informieren. Berücksichtigen Sie diese Zeit bei den Fristen für die Antragstellung.

Erst wenn Ihre Organisation von uns eine schriftliche Bestätigung erhalten hat, dass und wie lange sie antragsberechtigt ist, können Anträge auf Projektförderung gestellt werden.

Wie wird die Antragsberechtigung meiner Organisation geprüft?

Bitte reichen Sie für die Prüfung Ihrer Antragsberechtigung folgende Unterlagen per E-Mail an die Adresse antragsberechtigung(at)sue-nrw.de ein.

  • Formblatt Stammdaten
  • Aktuelle Satzung / Gesellschaftsvertrag Ihrer Organisation
  • Aktueller Auszug aus dem Vereinsregister / Handelsregister
  • Er muss die aktuellen zeichnungsberechtigten Personen sowie das Datum der gültigen Satzung/des aktuellen Gesellschaftsvertrags enthalten.
  • Letzter verabschiedeter Finanzbericht oder Jahresabschluss
  • Er muss in wesentlichen Zügen Finanzierung und Mittelverwendung der Organisationsarbeit darlegen.
  • Aktueller Freistellungsbescheid über die Befreiung von der Körperschaftssteuer
  • Bei neu gegründeten Organisationen kann der Feststellungsbescheid eingereicht werden. Bitte beachten: Der Bescheid muss bei Einreichung mindestens noch sechs Monate gültig sein.

Für Kirchengemeinden gelten besondere Regelungen. Diese erläutern wir Ihnen gerne auf Anfrage.

Wir teilen Ihnen schriftlich mit, ob Sie antragsberechtigt sind und wie lange Ihre Antragsberechtigung gültig ist. Dieser Gültigkeitszeitraum hängt in der Regel vom Bezugszeitraum des Freistellungsbescheides Ihrer Organisation ab. Im Gültigkeitszeitraum können Sie ohne eine erneute Prüfung der Antragsberechtigung mehrere Anträge einreichen.

Falls sich im Gültigkeitszeitraum wichtige Änderungen in Ihrer Organisation ergeben, wie zum Beispiel eine Änderung des Satzungszwecks oder Änderungen in der Vertretungsbefugnis, sind Sie verpflichtet, uns zeitnah zu informieren.

Ansprechpartnerinnen Antragsberechtigung

Esra Herzog

Projektreferentin

Luzie Politt

Sekretariat Geschäftsführung und Kommunikation

Weiter informieren.

Unsere Förderung

Schritte zur Förderung

Einen allgemeinen Überblick, welche Schritte zur Förderung von Projekten es gibt, finden Sie auf dieser Seite.

Antrag stellen

Sie besitzen eine aktuelle Antragsberechtigung? Dann erfahren Sie im nächsten Schritt, wie Sie Ihren Föderantrag stellen können.