Schritte zur
Förderung
Sie benötigen finanzielle Unterstützung bei der Durchführung Ihrer Projektidee?
Hier erfahren Sie die wichtigsten Schritte zur Antragsstellung.

1. Voraussetzungen prüfen
Wir haben zwei Förderlinien: Wir fördern Projekte im Bereich Umwelt und Entwicklung sowie Projekte zur Organisationsentwicklung. Für beide Linien gelten spezielle Rahmenbedingungen.
Bitte prüfen Sie deshalb im ersten Schritt, ob Ihre Organisation und Ihr Projekt die notwendigen Anforderungen erfüllen.
2. Optional: Förderberatung nutzen
Sie haben bereits eine konkrete Projektidee im Kopf und Fragen dazu? Nutzen Sie vor einer Antragsstellung unsere Beratungsmöglichkeiten.
3. Antragsberechtigung anfragen
Bitte beachten Sie, dass bei unserer Stiftung ein Förderantrag nur dann eingereicht werden kann, wenn für Ihre Organisation eine aktuelle Antragsberechtigung vorliegt. Die Prüfungsdauer beträgt mindestens 14 Tage, bitte reichen Sie die Unterlagen zur Prüfung der Anstragsberechtigung daher mit ausreichendem Vorlauf zu einer geplanten Antragsstellung ein. Achtung: Auch wenn Sie bereits von unserer Stiftung in einem laufenden Projekt gefördert werden, kann die Prüfung der Antragsberechtigung notwendig sein.
3. Optional: Projektskizze einreichen
Sie erfüllen unsere grundlegenden Anforderungen/Rahmenbedingungen und haben bereits eine konkrete Projektidee im Kopf, haben aber noch Beratungsbedarf? Kein Problem: Bringen Sie Ihre Idee aufs Papier, indem Sie eine kurze Skizze Ihres Projekts erstellen und digital einreichen. Nutzen Sie dafür bitte unser Online-Projektskizzenformular. Unsere Mitarbeitenden prüfen anschließend, ob Ihre Projektidee förderfähig ist und geben Ihnen zeitnah eine erste Rückmeldung. Bei Bedarf vereinbaren wir gerne eine telefonische Beratung im Anschluss.
4. Online-Förderantrag stellen
Füllen Sie Ihren Förderantrag über unser Online-Formular vollständig aus. Sie können die Bearbeitung jederzeit pausieren und später fortführen. Bitte beachten Sie, dass es mehrere Förderperioden und damit auch mehrere Einreichungsfristen pro Jahr gibt.

Tipp:
Wir veranstalten regelmäßig kostenlose Online-Förderworkshops, in denen wir unsere Förderbedingungen erläutern und Fragen zur Antragsstellung beantworten.
4. Online-Förderantrag stellen
Füllen Sie Ihren Förderantrag über unser Online-Formular vollständig aus. Sie können die Bearbeitung jederzeit pausieren und später fortführen. Bitte beachten Sie, dass es mehrere Förderperioden und damit auch mehrere Einreichungsfristen pro Jahr gibt. Bevor Sie mit dem Bearbeiten des Antragsformulars beginnen, beachten Sie die grundlegenden Hinweise.
Wenn alles passt:
5. Förderung erhalten
Haben Sie Ihren Förderantrag online eingereicht, sind wir an der Reihe. Wir prüfen Ihren Antrag gemäß unserer Richtlinien. Bitte beachten Sie, dass die Prüfung Ihres Antrags einige Zeit in Anspruch nehmen kann und wir uns ggf. mit Rückfragen melden. Anschließend melden wir uns bei Ihnen und geben Auskunft über die Förderung Ihres Projekts.
6. Projekt durchführen
Wurde Ihr Förderantrag von uns bewilligt, können Sie mit der Durchführung Ihres Projektes starten. Welche Regelungen Sie dabei beachten müssen, wie z.B. unsere Vergabe- und Reisekostenregelungen oder Hilfestellung zu korrekter Rechnungsstellung, erfahren Sie auf dieser Webseite oder in unserem Online-Workshop zur Projketabrechnung.
7. Projekt abrechnen
Ihren Projekterfolg dokumentieren Sie über sogenannte Verwendungsnachweise. Diese bestehen aus einem Finanz-, einem Sachbericht und der Auflistung aller entstandener Projektkosten. Wie Sie diese erstellen erfahren Sie in unseren Online-Workshops und auf dieser Webseite.
Alle Fristen im Überblick
Bitte beachten Sie, dass die Prüfung und Entscheidung über eine Bewilligung Ihres Förderantrags etwas Zeit benötigt. Stellen Sie Ihren Projektantrag daher rechtzeitig vor dem geplanten Beginn Ihres Projektes. Bedenken Sie, dass eine Antragsberechtigung vorliegen muss.
Projekte mit einer Fördersumme von bis zu 10.000 € können laufend eingereicht werden (aber mindestens vier Monate vor Projektbeginn).
Für Projekte größer als 10.000 Euro bis zu 200.000 Euro Gesamtförderung UND bis zu 100.000 Euro Fördersumme pro Jahr gelten folgende feste Antragsfristen:
|
Frist für Antragseinreichung |
frühester Projektbeginn |
|---|---|
|
31.05.2026 |
10.11.2026 |
|
31.08.2026 |
Feb. 2027 |
|
30.11.2026 |
Mai 2027 |
Für Projekte ab einschließlich 200.000 Euro Gesamtförderung ODER ab einschließlich 100.000 Euro Fördersumme pro Jahr gelten folgende feste Antragsfristen:
|
Frist für Antragseinreichung |
frühester Projektbeginn |
|---|---|
|
31.03.2026 |
10.11.2026 |
|
31.08.2026 |
Mai 2027 |

Workshoptermine
Ansprechpartner*innen
Bei Fragen zur Antragsstellung und Projektdurchführung wenden Sie sich bitte an:

Bianca Bennemann
Projektreferentin

Mareike Kursawe
Projektreferentin

Astrid Müller
Projektreferentin

Stephanie Schmiedel
Projektreferentin

Katja Winter
Projektreferentin
Bei Fragen zur Projektabrechnung und zu Verwendungsnachweisen wenden Sie sich bitte an:

Esra Herzog
Projektreferentin

Beate Schmitz
Projektreferentin

Thomas Walbröhl
Projektreferent
