Rahmenbedingungen Antragsberechtigung Antragstellung Durchführung Verwendungsnachweis

Förderung

Sie interessieren sich für eine Förderung durch unsere Stiftung? 

Wir haben in diesem Abschnitt unserer Homepage die neuen Allgemeinen Fördervertragsbedingungen sowie einen Leitfaden dazu zusammengestellt.

Der Leitfaden erläutert und ergänzt die Allgemeinen Fördervertragsbedingungen, die die rechtliche Grundlage aller Förderverträge sind. Bitte lesen Sie daher zusätzlich zum Leitfaden auf jeden Fall auch die Allgemeinen Fördervertragsbedingungen. 

Unser Leitfaden soll für Sie alle praktischen Fragen, die mit der Förderung Ihres Projektes durch die Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen in Verbindung stehen, beantworten. 

Wir haben ihn in die Rubriken Rahmenbedingungen, Antragsberechtigung, Antragstellung, Durchführung von Projekten und Verwendungsnachweise unterteilt.

Sie finden Antworten auf die unten gestellten Fragen, die in den 5 Kapiteln behandelt werden. Sollten Sie bestimmte Informationen suchen, können Sie von hier aus die entsprechende Frage auch direkt ansteuern, ansonsten sollten Sie den Überschriften folgen.

Der Leitfaden wird aktualisiert, Sie finden die aktuelle Versionsnummer in jedem Kapitel. Die Versionsnummer hat zwei Bestandteile. Bei kleineren Ergänzungen und Änderungen unserer Erklärungen wird nur die zweite Ziffer, die Nebenversionsnummer, hochgesetzt. Wichtige Änderungen im Förderverfahren, bei denen sich auch die Verpflichtungen der Fördernehmer verändern, werden durch die Änderung der ersten Ziffer, der Hauptversionsnummer, gekennzeichnet.
Im Anschreiben zu Ihrem Fördervertrag ist festgehalten, welche Hauptversion des Leitfadens für ihren Fördervertrag verbindlich gilt. Für Verträge, die bis 31.7.2022 ausgestellt wurden, ist das die Hauptversion 1.
Für Verträge zwischen 1.8.2022 und 1.8.2023 gelten die Bedingungen der Hauptversion 2.

Für Verträge ab 1.8.2023 gelten die Bedingungen der Hauptversion 3, die Sie ab sofort in den Leitfadenkapiteln finden.

Bitte beachten Sie die für Sie gültige Version.

Ältere Hauptversionen legen wir zu Ihrer Information als PDF-Dateien ab.

=> Leitfaden Ältere Version des Leitfadens 1.5

=> Die aktuelle Version 3 finden Sie unten stehend in den jeweiligen Kapiteln

 

Stiftung vereinfacht Antragstellung:

Die Stiftung hat ihr Verfahren zur Beantragung von Fördermitteln vereinfacht. Ab sofort erfolgt es zweistufig. Zudem können Unterlagen jetzt auch digital eingereicht werden. Das neue Verfahren beschleunigt nicht nur die Antragsstellung und Bearbeitung, es sorgt auch für mehr Transparenz.

1. Antragsberechtigung
Ab sofort ist die Prüfung der Antragsberechtigung ein separater Schritt. Er erfolgt vor der Einreichung des eigentlichen Antrags. Bitte senden Sie die dafür benötigten Unterlagen an antragsberechtigung@sue-nrw.de.
Ihre Unterlagen können Sie ab sofort digital einreichen. Wenn diese vollständig vorliegen, erhalten sie in der Regel innerhalb von zwei Wochen eine Rückmeldung, ob und wie lange Ihre Organisation antragsberechtigt ist. Solange die Antragsberechtigung gültig ist, können Sie Anträge stellen. Weitere Erläuterungen zur Antragsberechtigung finden Sie hier https://www.sue-nrw.de/antragsberechtigung/
Wenn Sie Fragen zur Antragsberechtigung haben, hilft Ihnen unsere Mitarbeiterin Isabella Venturini gerne weiter.

2. Antragseinreichung
Für Projekte mit einer Fördersumme von mehr als 10.000 Euro gibt es ab sofort vier feste Antragsfristen im Jahr. Die Fristen finden Sie hier https://www.sue-nrw.de/antragstellung/#0321. Sie helfen uns sehr, wenn sie Ihren Antrag vor Fristende stellen. Sollten Sie eine Frist verpasst haben, können Sie Ihren Antrag zum nächstmöglichen Termin stellen. Berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung bitte, dass das Projekt erst nach der Förderentscheidung beginnen kann. Ihre Anträge senden Sie bitte an antrag@sue-nrw.de

Projekte mit einer Fördersumme bis 10.000 Euro sowie Antragsskizzen können weiterhin laufend eingereicht werden.

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Sie können die einzelnen Kapitel unseres Leitfadens als PDF herunterladen, auf den jeweiligen Seiten finden Sie dazu einen Button.

Gerne Informieren wir Sie mit unserem Newsletter regelmäßig über die Aktualisierungen und unsere laufende Förderarbeit, bitte registrieren Sie sich.

Wir sind an Ihren Rückmeldungen zu unserem Informationsmaterial interessiert, diese helfen uns bei der weiteren Überarbeitung.

Wenden Sie sich mit Rückmeldungen und offenen Fragen zum Leitfaden an:

Beate Schmitz
Projektreferentin

Telefon 0228.24 33 5-13
Fax 0228.24 33 5-22
E-Mail beate.schmitz@sue-nrw.de

 

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