Förderung / Antragsberechtigung
Förderung / Antragsberechtigung
Version3.01 – letztmalig geändert am 01.08.2023
Die Stiftung muss sicherstellen, dass Ihre Organisation berechtigt ist, unsere Fördergelder zu bekommen.
Ab sofort ist diese Prüfung eine Voraussetzung für die Antragstellung:
Bitte reichen Sie für die Prüfung Ihrer Antragsberechtigung folgende Unterlagen per E-Mail an die Adresse antragsberechtigung@sue-nrw.de ein:
Für Kirchengemeinden gelten besondere Regelungen. Diese erläutern wir Ihnen gerne auf Anfrage.
Wir teilen Ihnen schriftlich mit, ob Sie antragsberechtigt sind und wie lange Ihre Antragsberechtigung gültig ist. Dieser Gültigkeitszeitraum hängt in der Regel davon ab, wie lange Ihre Organisation laut Freistellungsbescheid steuerbefreit ist. Im Gültigkeitszeitraum können Sie ohne eine erneute Prüfung der Antragsberechtigung mehrere Anträge einreichen.
Sie sind aber verpflichtet, uns zeitnah zu informieren, wenn sich im Gültigkeitszeitraum wichtige Änderungen in Ihrer Organisation ergeben sollten, wie zum Beispiel Änderung des Satzungszwecks oder Änderungen in der Vertretungsbefugnis.
Übergangsphase: Sie haben 2023 bereits einen Antrag eingereicht, bei dem die Antragsberechtigung Ihrer Organisation positiv geprüft wurde? Dann schicken Sie Ihren Projektantrag direkt an antrag@sue-nrw.de mit dem Hinweis, dass sie bereits antragsberechtigt sind.