Förderung / Antragstellung
Förderung / Antragstellung
Version3.01 – letztmalig geändert am 12.07.2023
Beratungen sind unabhängig von der Prüfung der Antragsberechtigung schon im Vorfeld möglich.
Wenn Sie zum ersten Mal einen Förderantrag bei uns stellen möchten oder ein Projekt planen, bei dem Sie unsicher sind, ob es förderfähig ist, können Sie telefonisch oder schriftlich eine Anfrage an uns richten. Beschreiben Sie Ihr Vorhaben möglichst klar mit wenigen Sätzen. Wir beraten Sie gerne, ob bzw. wie Sie für Ihr Vorhaben eine Förderung bei uns beantragen können.
Wir bieten regelmäßig Workshops für Antragsteller/innen an, in denen wir unsere Förderbedingungen erläutern und Sie die Möglichkeit haben, Ihre Fragen mit uns persönlich zu klären.
Antragsteller, die bisher keine Erfahrung mit der Förderung durch die Stiftung haben, möchten wir ermutigen, Ihre Projektidee in einer Projektskizze schriftlich ausführlicher zu erläutern. Diese sollte das Vorhaben auf ein bis drei Seiten beschreiben, es gibt dazu keine Formvorschriften. Auf dieser Grundlage geben wir Ihnen bei Bedarf Hinweise für Änderungen oder Ergänzungen. Unsere Antworten haben Beratungscharakter und sind keine Vorgriffe auf Förderentscheidungen oder belastbare Tendenzaussagen. Eine Förderentscheidung kann erst für einen vollständigen Förderantrag getroffen werden und ist unabhängig von einer vorherigen Skizzenberatung.
Schicken Sie auch Projektskizzen an antrag@sue-nrw.de.
Erfahrene Antragsteller, die mit dem Antragsverfahren der Stiftung vertraut sind, bitten wir, direkt einen Antrag zu stellen.
So können Sie uns für eine Beratung erreichen:
Geschäftsstelle der Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen
Achtung:
Wir haben unser Antragsverfahren umgestellt: Bitte beachten Sie, dass Sie die Unterlagen zur Prüfung der Antragsberechtigung ab sofort vor der Antragstellung einreichen müssen!
Erst wenn wir Ihnen schriftlich bestätigt haben, dass ihre Organisation antragsberechtigt ist, können Sie ein Antrag auf Projektförderung stellten, siehe Antragsberechtigung.
Ein Antrag auf Förderung muss eine detaillierte Konzeptbeschreibung und einen Kosten- und Finanzierungsplan für das beantragte Vorhaben enthalten. Ein Antragsformular gibt es bisher nicht, wohl aber eine Gliederungsvorgabe für die geforderten Inhalte.
Bitte schicken Sie uns Ihren Förderantrag an Antrag@sue-nrw.de.
NEU:
Um die Planungssicherheit für die Antragsteller zu erhöhen, führt die Stiftung für Projekte über 10.000 Euro Fördersumme feste Antragsfristen ein, kleine Projekte bis 10.000 Euro Förderung können weiterhin laufend eingereicht werden.
Ein Projektantrag kann ab sofort nur von Organisationen gestellt werden, deren Antragsberechtigung die Stiftung bestätigt hat. (siehe Antragsberechtigung).
Sie müssen ihren Antrag spätestens zum genannten Termin mit allem erforderlichen Unterlagen eingereicht haben, damit er in der jeweiligen Sitzung berücksichtigt werden kann. Sie helfen uns bei der Bearbeitung, wenn sie Ihren Antrag schon vor Fristende stellen.
Berücksichtigen Sie bei der Projektplanung bitte, dass das Projekt erst nach der Förderentscheidung beginnen kann!
Termin der Förderentscheidung = frühestmöglicher Projektbeginn |
Antragseinreichung bis spätestens |
15. Februar 2024 | 30.09.2023 |
16. Mai 2024 | 30.11.2023 |
5. September 2024 | 31.03.2024 |
14. November 2024 | 31.05.2024 |
Termin der Förderentscheidung = frühestmöglicher Projektbeginn |
Antragseinreichung bis spätestens |
Mai 2024 | 30.09.2023 |
Dezember 2024 | 31.05.2024 |
Projekte bis 10.000 Euro Förderung können weiterhin laufend eingereicht werden, dürfen aber ebenfalls erst nach der Förderentscheidung beginnen, bitte berücksichtigen Sie dabei folgende Bearbeitungszeiten:
Während der Prüfungsphase kommen wir auf Sie zu, um gemeinsam mit Ihnen Unklarheiten zu besprechen oder Hinweise auf Verbesserungsmöglichkeiten zu geben. Diese Rücksprache kann sich sowohl auf Inhalte, wie auch die Finanzplanung Ihres Vorhabens beziehen.
Vorzeitiger Projektbeginn
Wenn ein vorzeitiger Projektbeginn (d.h. vor einer Entscheidung über die Bewilligung), notwendig sein sollte, nehmen Sie bitte auf jeden Fall vorab Kontakt mit uns auf. Teilen Sie uns schriftlich mit, warum und wann Sie mit den Projektaktivitäten beginnen müssen (genaues Datum). Wenn möglich, genehmigen wir Ihnen den vorzeitigen Projektbeginn. Bitte beachten Sie, dass sie auch bei einem vorzeitigen Projektbeginn die oben genannten Einreichungsfristen einhalten müssen.
Bitte beachten Sie jedoch:
Mit der Bewilligung des vorzeitigen Projektbeginns ist keinerlei Vorentscheidung über die grundsätzliche Förderung Ihres Projektes durch die Stiftung verbunden. Diese Bewilligung stellt auch keine Tendenzaussage über das wahrscheinliche Ergebnis unserer Förderentscheidung dar. Wenn Sie nach Genehmigung des vorzeitigen Projektbeginns vor der Förderentscheidung mit den Projektarbeiten beginnen, tun Sie dies auf eigenes Risiko. Eine rückwirkende Genehmigung des vorzeitigen Projektbeginns ist nicht möglich.
Bitte benutzen Sie für die digitalen Antragsunterlagen diese E-Mail-Adresse:
Wir wünschen uns ausdrücklich eine Darstellung in Ihrem eigenen, individuellen Stil und mit Ihren jeweiligen Schwerpunkten. Damit wir alle für die Einschätzung notwendigen Informationen erhalten, bitten wir Sie, die folgende Struktur einzuhalten. Wenn Sie zur Finanzierung des Vorhabens weitere Geldgeber mit weitreichenderen strukturellen Vorgaben zur Antragstellung einbeziehen wollen, akzeptieren wir auch deren Struktur des Antragsinhaltes.
Verwenden Sie eine möglichst griffige und kurze Überschrift, die den Inhalt der Fördermaßnahme auf den Punkt bringt und die in der Öffentlichkeit leicht verstanden wird.
Alle Projektaktivitäten müssen innerhalb des angegebenen Projektzeitraums liegen. Grundsätzlich fördert die Stiftung nur Projekte, die noch nicht begonnen haben. Ausnahmen sind bei bestimmten Projekten möglich, bei denen es zwingende fachliche Gründe gibt, mit den Projektaktivitäten schon vor der Förderentscheidung anzufangen. In diesem Fall können Sie bei uns den „vorzeitigen Projektbeginn“ beantragen.
Nach unseren Fördervertragsbedingungen kann unsere Stiftung nur Maßnahmen fördern, wenn diese nicht aus eigenen Mitteln (inkl. Mitteln von Kooperationspartnern) durchgeführt werden und unsere Förderung für die Durchführung notwendig ist. Dies muss von Ihnen bestätigt werden.
Geben Sie eine Erklärung ab, bei welchen Institutionen ein gleichlautender Antrag eingereicht worden ist bzw. dass keine weiteren Mittel bei Dritten beantragt worden sind.
Ihre Zustimmung zum Clearing-Verfahren (Abstimmung mit den anderen Geldgebern) ist notwendig.
Geben Sie an, ob für Projektausgaben Vorsteuer vom Finanzamt zurückgefordert wird und, falls ja, in welchem Umfang.
Wir benötigen eine detaillierte und nachvollziehbare Aufstellung aller geplanten Kosten- und Finanzierungspositionen des Projektes.
Sie können uns die detaillierte Aufstellung in der Art und Weise einreichen, wie Sie sie für Ihre eigene Planung erstellt haben. Die Darstellung muss dabei transparent und für uns nachvollziehbar sein.
Für unsere Antragsbearbeitung benötigen wir zudem die komprimierte Gegenüberstellung von Kosten und Finanzierung in einer bestimmten Form.
Sie haben zwei Möglichkeiten, diese Gegenüberstellung zu erstellen:
Die komprimierte Fassung Ihrer Planung hat folgendes Aussehen:
Die Erklärung auf dem Deckblatt des Antragstools oder des Formulars Kosten-und Finanzierungsplans muss von der/den für Ihre Organisation vertretungsberechtigten Person/en unterzeichnet werden.
Geben Sie alle Beträge in vollen Euro an, ggf. runden Sie.
Alle Finanzierungsbeiträge und Einnahmen, die sich auf ein von uns gefördertes Vorhaben beziehen, müssen Sie später im Projektverlauf ordnungsgemäß verbuchen und uns gegenüber nachweisen.
Für die Erstellung des zahlenmäßigen Nachweises stellt die Stiftung nach Vertragsabschluss ein Projektabrechnungstool zur Verfügung, das Sie beim Projektcontrolling und der ordnungsgemäßen Projektbuchhaltung unterstützen soll. (Infos siehe Verwendungsnachweise)
Prinzipiell können nur Kosten aufgeführt werden, die dem Projekt nachvollziehbar als Einzelkosten direkt zuzuordnen sind. Alle darüber hinaus anfallenden Kosten der Organisation werden über eine Gemeinkostenpauschale berücksichtigt.
Es muss transparent dargestellt werden, dass die Maßnahmen den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen.
Fördervertragsbestimmungen 3.6
Bei diesen beiden Positionen handelt es sich nicht um reale, sondern fiktive Kosten. Das bedeutet, es werden keine Gelder gezahlt, aber Leistungen erbracht. Diese können bewertet und berücksichtigt werden, in jedem Fall sowohl als Kosten als auch als Eigenbeiträge. Durch fiktive Eigenbeiträge können Sie Ihren finanziellen Beitrag zum Projekt verringern. Bitte beachten Sie, dass bei der Abrechnung die für Ehrenamt und Sachleistungen geplanten Kosten nicht ohne Genehmigung überschritten werden können.
Geplante freiwillige, unentgeltliche Arbeiten können als fiktive Kosten in Höhe von 15 Euro pro geleistete Arbeitsstunde pauschal bewertet und angerechnet werden. Legen Sie uns den Umfang der ehrenamtlichen Arbeiten nachvollziehbar als Aufstellung der Arbeiten und der benötigten Stunden dar.
Wenn Sie Ehrenamtlichen im Rahmen einer Ehrenamtspauschale eine Aufwandsentschädigung zahlen, haben sie zwei Möglichkeiten.
Sie können entweder diese Ausgaben für die Ehrenamtspauschale als Sachkosten ansetzen oder die geleisteten Stunden im Kosten- und Finanzierungsplan wie unbezahlte Stunden unter den fiktiven Kosten voll ansetzen. Das Letzte macht Sinn, wenn Ihre Zahlung geringer ist als die Bewertung der Ehrenamtsleistung im Rahmen unserer Förderung.
Bsp.: Sie zahlen eine Ehrenamtspauschale von 500 Euro als Aufwandsentschädigung. Die im Projekt geleisteten 40 h sind jedoch nach den Sätzen der Stiftung mit 600 Euro zu bewerten. Der Ansatz der Stunden ist somit für Sie günstiger als die Berücksichtigung der tatsächlichen Zahlung.
Die gezahlte Pauschale kann dann natürlich nicht zusätzlich zur Berücksichtigung von fiktiven Kosten als Sachkosten und als finanzielle Eigenleistung aufgeführt werden.
Bitte beachten Sie folgende Abgrenzung:
Wenn Sie Helfer, die möglicherweise in Ihrer Organisation als Ehrenamtler:innen bezeichnet werden, für Ihre Unterstützung (wenn auch mit geringem Entgelt) pro Stunde bezahlen, handelt es sich um Honorarkosten (siehe dort), da es sich nicht mehr um prinzipiell unentgeltliche Leistungen und auch nicht um eine Ehrenamtspauschale handelt. Dies gilt im Besonderen für Übungsleiter:innen.
In Einzelfällen können auch eigene Sachleistungen oder solche von Kooperationspartnern als fiktive Kosten eingeplant werden.
Es handelt sich hierbei i.d.R. um Leistungen, wie die private Unterbringung von Veranstaltungsreferenten oder Südgästen, die mit 20 Euro pro Person und Nacht (inkl. Frühstück) bewertet werden können.
Ein anderes Beispiel ist die Zurverfügungstellung von Veranstaltungsräumen, für die sonst Mieteinkünfte erzielt werden könnten.
Wenn Sie solche Sachleistungen einplanen, listen Sie diese bitte für uns auf. Sie müssen die Höhe der in Wert gesetzten Kosten schon bei der Planung nachvollziehbar im Kostenplan darlegen und mit uns eine geeignete Form des Nachweises vereinbaren.
Unter Sachkosten werden alle realen Kosten, außer Personalkosten, zusammengefasst. Hierbei handelt es sich sowohl um Investitionen als auch um unterschiedlichste Ausgaben für Aktivitäten.
Bei der Untergliederung der Sachkosten akzeptieren wir die von Ihnen gewählte Struktur, soweit diese für uns nachvollziehbar ist. Eine sinnvolle Gliederung kann beispielsweise nach Ihren Aktivitäten erfolgen: z. B. Veranstaltungen (Tagung, Workshop, Seminar), Druckerzeugnisse (Flyer, Broschüre, usw) oder nach der Struktur in Ihrer Buchhaltung. Die Untergliederung der Sachkosten ist später auch die Grundlage für den Aufbau der Beleglisten, daher sollte sie gut überlegt sein. Aus diesem Grund ist die Zahl der Hauptpositionen auch auf 10 begrenzt.
Gemietete Büroräume mit Kaltmiete:
Für diese Kosten gibt es in den Fördervertragsbedingungen eine Pauschalierungsregel:
Sie können pauschal 12 m² Arbeitsplatzfläche für eine Vollzeitstelle in der Kostenkalkulation ansetzen, für eine Teilzeitstelle entsprechend anteilig. Wenn ein/e Mitarbeiter/in z. B. 75 % einer Vollzeitstelle arbeitet, können 75 % angesetzt werden. Dies wird multipliziert mit dem tatsächlich von Ihnen zu zahlenden Kaltmietpreis pro m² pro Monat Projektlaufzeit. Für die Mietnebenkosten wird eine Pauschale von 20 % hinzuaddiert. Wenn Sie das Antragstool nutzen, müssen Sie nur Kaltmiete und Quadratmeter eingeben, Sie können sonst auch schon bei der Planung das Formular zur Abrechnung für die Kalkulation verwenden (zu finden unter Formulare)
Falls Sie einen Coworking-Space nutzen oder einen Mietvertrag haben, der die Zurverfügungstellung von Infrastruktur (Möbel- und IT-Nutzung, Verbrauchsmaterialien oder Reinigung) enthält, oder eigene Immobilien nutzen, gelten gesonderte Abrechnungsmodalitäten, die wir Ihnen gerne erläutern. Nehmen Sie in diesen Fällen mit uns Rücksprache.
Beachten Sie, dass Gegenstände und Geräte, die zu normaler Büroausstattung gehören (wie Computer), nicht als Projektkosten geltend gemacht werden können, da diese bereits über die Gemeinkostenpauschale finanziert werden.
Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wird für Gemeinkosten, die nicht unmittelbar einzeln dem Projekt zuzuordnen sind, ein pauschaler Betrag, in der Regel in Höhe von 10 %, der förderfähigen Gesamtkosten, angesetzt. Wenn Sie regelmäßig in Ihrer Organisation einen geringeren Gemeinkostenanteil haben, können wir im Fördervertrag mit Ihnen auch eine niedrigere Pauschale vereinbaren.
Mit der Gemeinkostenpauschale werden die unten aufgelisteten Kosten, die nicht direkt dem Projekt zuzuordnen sind, pauschal erfasst und abgegolten. Diese Kosten können Sie dann nicht mehr zusätzlich bei den Projektkosten geltend machen:
Zur Finanzierung Ihres Vorhabens können neben Fördergeldern Eigenbeiträge, Beiträge von Kooperationspartnern, Einnahmen sowie Spenden und Sponsorengelder eingesetzt werden. Grundsätzlich sind Sie darin frei, wie Sie Einnahmen, Spenden und Sponsorengelder aufführen. Wichtig ist jedoch, dass die Darstellung für uns nachvollziehbar ist.
Bei der Finanzierung des Projektes unterscheiden wir vier unterschiedliche Bausteine: