Die von der Stiftung vergebenen Fördermittel sind öffentliche Mittel. Deshalb hat die Stiftung das Interesse, dass ihre Förderung auch öffentlich wahrgenommen wird. In unseren Förderrichtlinien, Abschnitt 11, heißt es dazu:
11.1
In seiner Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im geförderten Projekt weist der Projektträger auf die Förderung durch die Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen in hervorgehobener Form hin.
11.2
Zu öffentlichkeitswirksamen Anlässen erhält die Stiftung Gelegenheit zur Teilnahme mit eigenen Beiträgen.
11.3 Berichtet die Presse oder berichten andere Medien über das geförderte Projekt, so sendet der Projektträger der Stiftung jeweils kurzfristig den Artikel bzw. benachrichtigt sie über den Sendeplatz und -zeitpunkt.
11.4
Bei Veranstaltungen, Ausstellungen wird auf Plakaten, Einladungen, Programmheften und ggf. Katalogen mit der Wort-Bild-Marke der Stiftung auf die Förderung hingewiesen.
11.5
Der Projektträger erklärt sich bereit, die Werbung der Stiftung zu unterstützen.
Die folgenden Hinweise erläutern, wie die Verpflichtung der Projektträger, unsere Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen, erfüllt werden soll.
Hinweise zur Öffentlichkeitsarbeit als PDF
Aus dem Förderhinweis muss deutlich werden, dass die Stiftung die Förderinstitution ist und nicht der Projektträger oder ein Kooperationspartner, der mit in der operativen Verantwortung für die Projektdurchführung steht. Das bedeutet, es soll heißen:
Der Förderhinweis muss an hervorgehobener Stelle erfolgen. Was das für verschiedene Medien der Öffentlichkeitsarbeit bedeutet, wird im Folgenden erläutert.
Bei Audio-Dateien, die über eine An- oder Abmoderation verfügen, muss dort auf die Förderung hingewiesen werden. Bei statischen visuellen Präsentationen (z.B. mit MS-Powerpoint) muss auf der Eingangsseite oder der Schlussseite auf die Förderung durch die Stiftung hingewiesen werden.
Bei Filmen muss im Intro oder im Abspann auf die Förderung hingewiesen werden.
In Begleitmaterialien muss auf die Förderung so hingewiesen, wie es für die entsprechende Medienform vorgeschrieben wird.
Der Stiftung muss Gelegenheit zur Teilnahme an den Veranstaltungen und zu einem Grußwort gegeben werden.
Für unsere – und auch Ihre eigene – Nutzung von Fotos ist wichtig, dass es keine Verstöße gegen Bildrechte gibt. Einige wichtige Informationen dazu finden Sie hier. (PDF)
Wir informieren auch unsere Gremien über die geförderten Projekte. Deren Mitglieder haben das Recht, je ein Exemplar der Veröffentlichungen aus den geförderten Projekten zugesandt zu bekommen. Erhalten wir entsprechende Wünsche, fordern wir die zusätzlich erforderlichen Exemplare bei Ihnen an. Das können bis zu 30 Exemplare sein. Bitte schicken Sie uns diese Medien jeweils zeitnah zu. Eine Kostenerstattung ist dafür nicht möglich.