Fotos: Infos zu Bild- und Nutzungsrechten

(Foto: Herby Sachs)

Fotos: Infos zu Bild- und Nutzungsrechten

Auf unserer Website und in unseren gedruckten Publikationen verwenden wir Ihre Projektfotos. Dabei ist es für uns wichtig, dass es keine Verstöße gegen Bildrechte gibt. Das gleiche gilt für Ihre eigenen Veröffentlichungen. Dazu hier ganz kurz einige wichtige Punkte:

Wenn Sie Fotos mit Menschen aufnehmen und verbreiten, müssen Sie das sogenannte Recht am eigenen Bild der abgebildeten Personen beachten. Das gilt nicht bei Aufnahmen von größeren öffentlichen Versammlungen, bei kleineren Veranstaltungen sollten Sie jedoch das Einverständnis der Teilnehmenden einholen. Bei Fotos von Minderjährigen müssen die Erziehungsberechtigten ihre Erlaubnis zur Veröffentlichung geben, am besten schriftlich und mit Hinweis auf die beabsichtigten Nutzungsarten.

Wenn Sie Fotos von Profis machen lassen oder Fotos von Agenturen nutzen, sollten Sie die Nutzungsrechte schriftlich vereinbaren bzw. die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genau lesen: Für welche Medien, welche Auflagenzahl, welchen Zeitraum und ggf. wo (Deutschland, Europa, weltweit) gelten die Rechte? Je nach Bedarf ergeben sich daraus, vor allem bei Fotoagenturen, oft deutlich unterschiedliche Kosten. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass ins Internet gestellte PDF-Dateien von Printmedien eine eigene Nutzungsart sind, für die ebenfalls die Nutzungsrechte bestehen müssen.

Und schließlich: Nie den Hinweis auf die Fotoquelle vergessen, auch nicht bei aus dem Internet stammenden Fotos, die kostenlos genutzt werden dürfen. Bei Agenturfotos muss in den meisten Fällen neben der Agentur auch der Name des Fotografen bzw. der Fotografin genannt werden.

Ausführlichere Hinweise finden Sie auf vielen Internetseiten, häufig auch im Zusammenhang mit medienpädagogischen Inhalten. Zum Beispiel auf der Website Jugendnetz-Berlin der Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin  oder der Arbeitsgemeinschaft Natur- und Umweltbildung e.V., dort finden Sie auch Musterformulare zur Einräumung von Bildrechten und zum Recht am eigenen Bild.