Neue Förderbedingungen online

Foto: Gerd Altmann/pixabay

Was bringen die neuen Fördervertragsbedingungen?

Wir möchten Ihnen hier einen kurzen Überblick darüber geben, was die Einführung der neuen Bedingungen für Sie bedeutet.

Was bleibt, wie es war?
  • Bei der Förderfähigkeit von Organisationen und Projekten gibt es keine Veränderung.
  • Die inhaltlichen Anforderungen bei der Antragstellung und den Verwendungsnachweisen bleiben weitgehend so, wie routinierte Antragstellerinnen und Antragsteller sie kennen.
Was sind die wichtigsten Änderungen?
  • Die Struktur der Kosten- und Finanzierungspläne wird besonders bei den Sachkosten flexibler, wir gehen stärker auf Ihre Planung ein.
  • Flexiblere Finanzierungsmöglichkeiten: Ihre Möglichkeiten zur Aufbringung des obligatorischen Finanzierungsanteils von mindestens 20% erweitern sich. Hier können Sie unter den neuen Bedingungen neben eigenen Finanzmitteln und ehrenamtlicher Arbeit auch projektbezogene Einnahmen und Spenden, Finanzmittel von Kooperationspartnern und Drittmittel (Kofinanzierungen) einsetzen. Im Gegenzug müssen alle Einnahmen, die die Fördermaßnahme betreffen, nachgewiesen werden.
  • Kostenplanung und Abrechnung werden durch Pauschalierungen für Arbeitsplatzkosten und Mietnebenkosten und einen einheitlichen Stundensatz für Ehrenamtsstunden vereinfacht.
  • Arbeitserleichterung bei Verwendungsnachweisen: Es werden nur noch Beleglisten und ausgewählte Einzelbelege, z.B. für Personalkosten, eingereicht. Sie müssen alle das Projekt betreffenden Belege selbstverständlich in Ihrer Buchhaltung vorhalten und wir werden bei Unklarheiten und im Rahmen von Stichprobenprüfungen Belege anfordern oder vor Ort bei Ihrer Organisation einsehen.
  • Bei kofinanzierten Projekten wird eine stärkere Zusammenarbeit mit den anderen Geldgebern angestrebt (Clearing-Verfahren), z.B. um doppelte Prüfungen zu vermeiden. Zu diesem Zweck müssen die eingereichten Kosten- und Finanzierungspläne möglichst einheitlich sein und dürfen sich nicht widersprechen. Sie müssen uns die Zustimmung zur Abstimmung zwischen den Förderern geben.

Finden und lesen Sie hier unsere kompletten neuen allgemeinen Fördervertragsbedingungen!

Welche Hilfen geben wir Ihnen?
  • Ein Leitfaden, der die Fördervertragsbedingungen für Ihre praktische Projektarbeit erläutert, soll Ihre Fragen klären. Bereitgestellt werden können aktuell die Teile zu Rahmenbedingungen und Antragstellung. Kapitel zur Projektdurchführung und –abrechnung sind in Arbeit und in Kürze verfügbar.
  • Sie können ab sofort für die finanzielle Planung Ihres Projektantrages ein Excel-Antragstool nutzen, mit dem Sie den Kosten-und Finanzierungsplan erstellen.
  • Für die Berichterstattung stellen wir in Kürze ein analoges Abrechnungstool zur Verfügung.
  • Wir haben unsere Formulare überarbeitet, den neuen Förderbedingungen angepasst und, wo möglich, vereinfacht.
  • Ab Dezember 2019 bieten wir Workshops an, die wir gesondert für Neuantragsteller sowie für Antragsteller, die das Verfahren bereits kennen, zielgruppengerecht aufbereiten. Die Workshops in Bonn im Dezember sind bereits ausgebucht, freie Plätze gibt es noch in Essen und Münster. Melden Sie sich an unter: sue-nrw.de/foerder-workshops/.
  • Für Ihre Fragen stehen wir gerne per Telefon oder E-Mail zur Verfügung. Wenden Sie sich hierzu an Beate Schmitz oder Ludwig Leijten (sue-nrw.de/diestiftung/geschaeftsstelle/).
Wie bleiben Sie auf dem Laufenden?

Wir werden unseren Leitfaden zu den neuen Fördervertragsbedingungen sowie Formulare und das Antragstool laufend aktualisieren. Über diese und andere Neuerungen bei der Stiftung informieren wir in unserem Fördernewsletter, für den Sie sich hier registrieren können.

Was passiert mit laufenden Projekten und eingereichten Anträgen?
  • Die Verantwortlichen für laufende Projekte haben wir bereits angeschrieben mit dem Angebot, bestimmte Erleichterungen bei der Erstellung der Verwendungsnachweise sofort umzusetzen.
  • Eingereichte Anträge, die in der letzten Gremiensitzung des Jahres 2019 bewilligt worden sind, werden noch Verträge nach den alten Richtlinien bekommen. Wir bieten ihnen aber gleichzeitig an, wichtige Teile der neuen Fördervertragsbedingungen zu übernehmen.
  • Bei Projektanträgen, die noch in Beratung sind, werden wir auf Sie zukommen und ggf. Ihre Kosten- und Finanzierungspläne mit Ihnen gemeinsam auf die neuen Fördervertragsbedingungen umstellen.
  • Ab Januar werden wir nur noch Verträge mit den zugrunde gelegten neuen Bedingungen abschließen. Anträge werden ebenso nur noch unter Einhaltung der neuen Fördervertragsbedingungen angenommen.

Da wir uns mit der Einführung der neuen Fördervertragsbedingungen mit Ihnen gemeinsam auf den Weg gemacht haben, sind wir an Ihren Rückmeldungen sehr interessiert. Diese helfen uns, unsere Hilfestellungen wie den Leitfaden und das Antragstool sowie die zur Verfügung gestellten Formulare weiter zu verbessern. Wenden Sie sich mit Rückmeldungen und offenen Fragen an: Beate Schmitz oder Ludwig Leijten (www.sue-nrw.de/diestiftung/geschaeftsstelle/)