Neue Gremienbesetzung

Erste Sitzung von neuem Stiftungsrat und -vorstand am 17. November 2016 (Foto: Ralph Sondermann)

Erste Sitzung des neuen Stiftungsrats

Am 17. November 2016 ist unser neuer Stiftungsrat in Düsseldorf zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengetreten. Neue Mitglieder des Gremiums sind: Paul Kröfges (BUND NRW), Ulrike Mann (Welthaus Bielefeld), Reiner Nolten (Westdeutscher Handwerkskammertag), Anja Ritschel (Erste Beigeordnete der Stadt Bielefeld), Hanns-Jörg Rohwedder (Piratenfraktion im Landtag NRW), Helmut Stahl (CDU) und Holger Vermeer (IG Bauen-Agrar-Umwelt). Die vollständige Liste der Stiftungsratsmitglieder finden Sie hier.

Der Stiftungsrat entscheidet über grundsätzliche Fragen der Stiftungsarbeit und über Projekte mit Fördersummen über 100.000 Euro pro Jahr oder 200.000 Euro Gesamtfördervolumen. Er umfasst derzeit 24 Mitglieder: Landtagsabgeordnete, Vertreterinnen und Vertreter von Nichtregierungsorganisationen, Wirtschaft, Gewerkschaft, Kirchen und weitere Personen, die sich im Themenfeld der Stiftung engagieren.

Vorsitzende des Stiftungsrats ist Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, ihre Stellvertreter sind Franz-Josef Lersch-Mense, Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien des Landes Nordrhein-Westfalen, und Johannes Remmel, Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Mitglieder des Stiftungsrates werden für fünf Jahre berufen.

Neuer Vorstand

Eine der ersten Aufgaben des neuen Stiftungsrats war die Bestellung der Vorstandsmitglieder. Vorstandsvorsitzender ist weiterhin Dr. h.c. Alfred Buß. Viktor Haase und Jürgen Hein vertreten wie bisher die für Umwelt und Eine Welt zuständigen Landesministerien. Udo Schlüter (Eine Welt Netz NRW) und, als neues Mitglied, Mark vom Hofe (Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW) repräsentieren die auf Landesebene organisierten Nichtregierungsorganisationen. Aufgaben des ebenfalls für fünf Jahre bestellten Vorstands sind u. a. die Erstellung des jährlichen Arbeitsprogramms und des Wirtschaftsplans, die Verwaltung des Stiftungsvermögens und die Entscheidung über Projektförderungen.